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BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ (BAFÖG)
Finanzielle Hilfen
Allgemeine Informationen
BAföG wird gewährt, wenn die Schüler:innen nicht genug Geld haben, um ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig zu finanzieren.
Das Einkommen und Vermögen der Auszubildenden, ihrer Eltern und ggf. Ehe- oder Lebenspartner werden berücksichtigt.
Voraussetzungen
Schüler:innen können Schüler-BAföG beantragen, wenn sie an einer Fachschule eine Berufsausbildung machen oder ihren Schulabschluss nachholen.
Schüler-Bafög
Bedarfssätze
Die monatlichen Bedarfssätze für Schüler sind gesetzlich festgelegt.
nach terminvereinbarung
Ansprechpartner:in bei uns am OSZ
Frau Schwinger (Koordinatorin für Inklusion)
Frau Kraus (Bildungsbegleitung im Berliner Ausbildungsmodell (BAM))
Ansprüche können aus dem Inhalt dieser Homepage und aus den persönlichen Beratungsgesprächen nicht hergeleitet werden. Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen.
Schüler-BAFÖG
Wenn Eltern nicht (genug) zahlen wollen
(Formblatt 8, Vorausleistungsverfahren)
Sie benötigen Informationen zum Vorausleistungsverfahren beim BAföG?
Schüler-Bafög
Elternunabhängige Förderung
Unter bestimmten Voraussetzungen wird die finanzielle Unterstützung gewährt, ohne dass das Einkommen der Eltern berücksichtigt wird. (Ausnahmen sind: drei Jahre Ausbildung und drei Jahre Erwerbstätigkeit, oder Abendgymnasium bzw. Kolleg, fünf Jahre Erwerbstätig war, über 30 Jahre ist)
Berufsausbildungsbeihilfe
In Ausbildung und zu wenig Geld?
Sie absolvieren eine Ausbildung und benötigen finanzielle Unterstützung?
In bestimmten Fällen kann die Bundesagentur für Arbeit Sie durch einen monatlichen Zuschuss, der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen.